Mittwoch, 18. Mai 2011

Unfall: Pauschale Kosten für Telefonate etc. bis zu 30 EUR ohne Nachweis erstattungsfähig

 

Unfall: Pauschale Kosten für Telefonate etc. ohne Nachweis erstattungsfähig

Der Unfallgeschädigte kann ohne Nachweis auch pauschale Unfallkosten z.B. für Telefonate, Korrespondenz etc. zwischen 25 – 30 EUR geltend machen. Der Betrag wird von den Gerichten geschätzt. Bislang wurde bei Verkehrsunfällen vom OLG München ohne Nachweis höherer Kosten grundsätzlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,00 EUR für erstattungsfähig gehalten, vgl. hierzu OLG München, NZV 2006, 261;OLG München DAR 2009.

Kürzungen sollten daher auch nicht mit dem häufigen Argument der notwendigen Vorlage von Belegen hingenommen werden.

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http://www.drherzog.de/ra2nt6x

Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog

Rechtsgebiete:
Unfallregulierung, Verkehrsrecht,

Schlagwörter:
Rechtsanwalt, Rosenheim, Unfall,

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