Sonntag, 13. Februar 2011

Schadenersatz beim Unfall: fiktive Reparaturkosten bei Teilreparatur nur bei 6 Monaten Weiternutzung

Bei Weiterverkauf eines unfallgeschädigten Fahrzeugs vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist keine fiktive Schadensabrechnung möglich. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich repariert oder reparieren lässt, Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, regelmäßig nur ersetzt verlangen, wenn er den konkret angefallenen Reparaturaufwand geltend macht.   BGH, Urt. v . 23.11.2010 - VI ZR 35/10


Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/ravqdwt

Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier

Rechtsgebiete:
Schadensersatzrecht, Unfallregulierung, Verkehrsunfallrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rosenheim, Unfall,

Freitag, 4. Februar 2011

EU-Führerschein: Tschechische Behörde widerruft Fahrerlaubnisse - Deutsche ?Führerscheintouristen? haben juristisches Nachspiel zu erwarten

EU-Führerschein: Tschechische Behörde widerruft Fahrerlaubnisse - Deutsche „Führerscheintouristen“ haben juristisches Nachspiel zu erwarten

 

Nach einer Mitteilung von vom 27.01.2011 auf www.n-tv.de sollen zahlreiche Deutsche, die in der tschechischen Stadt Nepomuk ihren Führerschein gemacht haben, mit einem juristisches Nachspiel zu rechnen haben. Die Verwaltung der westböhmischen Stadt will ca. 130 Führerscheine wieder einziehen lassen, weil bei der Erteilung der Fahrerlaubnis angeblich Bestechungsgelder geflossen seien.

Die Stadtverwaltung NEPOMUK (CZ) soll Widerrufs-/Rücknahmebescheide für bereits ausgestellte (tschechische) Führerscheine erlassen haben.

Grund für die Widerrufs-/Rücknahmebescheide sei, dass v.a. auch deutsche Bürger in den letzten Jahren im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Nepomuk durch Bestechung und unter Vorlage fingierter Studien- und Aufenthaltsbescheinigungen unrechtmäßig eine tschechische Fahrerlaubnis erworben haben. Demnach seien, diese Fahrerlaubnisse zu widerrufen und die Führerscheine einzuziehen.

 

Die für den Wohnsitz der „Führerscheintouristen“ zuständigen Polizeidienststellen und

Fahrerlaubnisbehörden sollen informiert werden. Es müsse vor weiteren Maßnahmen erst zugewartet werden, bis die Bescheide in Bestandskraft erwachsen sind.

Stünde fest, dass ein ausländischer Widerrufs-/Rücknahmebescheid bestandskräftig geworden sei, wäre der Betroffene nicht mehr Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern lediglich Besitzer eines (ungültigen) Führerscheins. Der Betroffene habe mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch die (ausländische) ausstellende Behörde dann sein Recht verloren, (auch) im Inland ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen.

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein fahrerlaubnispflichtige Fahrzeug führt, macht sich strafbar der Straftat (Vergehen) des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 StVG.

 

Der Entzug/die Aberkennung der Fahrerlaubnis würde – so die Mitteilung – auch in Register „ZEVIS“ (Zentrale Verkehrs-Informationssystem des deutschen Kraftfahrt- Bundesamtes) eingetragen.

Des Weiteren sei auch im Falle dass der Betroffene den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen des Führerscheins geltend mache vorgesehen, seitens der anordnenden Behörde (insbesondere durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) den tatsächlichen Verbleib des Führerscheins weiter zu prüfen.

 

Die Führerscheine würden auch im polizeilichen Fahndungsbestand ausgeschrieben.

 

Auch bei der Stadtverwaltung im tschechischen Stribro sei ein weiteres, gleichgelagertes Verfahren anhängig, bei dem es nach vorläufigen Erkenntnissen um ca. 1.500 tschechische Fahrerlaubnisse gehen soll, die auch v.a. von in Deutschland lebenden Bürgern dort unrechtmäßig erworben wurden.

 

Es ist sicher davon auszugehen, dass weitere tschechische Stadtverwaltungen die Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubniserteilungen überprüfen werden.

Hier wird auf die „Führerscheintouristen“, die Opfer unlauterer Anbieter wurden noch viel Ärger zukommen. Es lohnt sich, bei einem spezialisierten Rechtsanwalt Rechtsrat einzuholen.

www.drherzog.de

  




Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/rag5uws

Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog

Rechtsgebiete:
Führerscheinrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Führerschein, Recht, Rosenheim,