Sonntag, 30. Januar 2011
Mehr Verbraucherschutz: Gesetz über Teilzeit-Wohnrechtsverträge (Timesharing) verkündet
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http://www.drherzog.de/rabmz8p
Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier
Rechtsgebiete:
Rechtspolitik, Zivilrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Rosenheim,
Samstag, 29. Januar 2011
6. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung verkündet: Beschränkte Gültigkeit der Führerscheindokumente von 15 Jahren ab 19.1.2013
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http://www.drherzog.de/ravouzx
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Rechtspolitik,
Schlagwörter:
Unfallregulierung: Sofortige Fälligkeit der Reparaturkosten zum Unfallzeitpunkt
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http://www.drherzog.de/racpqkm
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Schadensersatzrecht, Unfallregulierung, Verkehrsrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rosenheim, Unfall, Verkehr,
Unfallregulierung: Ersatz von Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswertes nach BGH möglich
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http://www.drherzog.de/ray7w0i
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Unfallregulierung,
Schlagwörter:
Anwalt, Dr. Herzog, Rechtsanwalt, Unfall, Verkehr,
Wertgrenze für Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei 750 ?
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http://www.drherzog.de/ramrqgr
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Straßenverkehrsrecht, Strafrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Rosenheim, Verkehr,
Dienstag, 25. Januar 2011
Bundesgerichtshof: Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei fehlender Aussagekonstanz bzw. nur einmaliger konstanter Aussage kritisch zu würdigen
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http://www.drherzog.de/ra6y8j2
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Strafrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Rosenheim, Strafrecht,
Strafrecht: Vorsicht bei schnellen Angeboten Angebot Geld für Sex ist Beleidigung
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http://www.drherzog.de/ra3o30w
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Peter Dürr
Rechtsgebiete:
Strafrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rosenheim,
Passend zum Wintereinbruch: Gebäudeeigentümer muß parkende Autos am Gebäude vor Dachlawinen schützen
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Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier
Rechtsgebiete:
Schadensersatzrecht, Zivilrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Rosenheim,
Kaufrecht PKW: keine Beschaffenheitsvereinbarung bei bloßer Kilometerangabe des Vorbesitzers
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http://www.drherzog.de/ra3oc8r
Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier
Rechtsgebiete:
Vertragsrecht, Zivilrecht,
Schlagwörter:
Anwalt, Rosenheim,
Mittwoch, 19. Januar 2011
Strafrecht & Bußgeldrecht: Kein Fahrverbot mehr, wenn Tat lange zurückliegt!
Strafrecht & Bußgeldrecht: Kein Fahrverbot mehr, wenn Tat lange zurückliegt!
Nach § 44 StGB bzw. § 25 StVG kann neben einer Strafe / Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden. Das Fahrverbot ist eine sog. Nebenstrafe („Warnungs- und Besinnungsstrafe“). Es beträgt mindestens 1 Monat, längstens 3 Monate. Ein Fahrverbot ist als Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen. Der Täter soll vor einem Rückfall gewarnt werden. Das Fahrverbot soll dem Täter ein Gefühl für den zeitweisen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr vermitteln (vgl. BT-Drucksache IV/651 S. 12).
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt. Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung kommt jedenfalls für sehr lange zurückliegende Taten ein Fahrverbot nicht mehr in Betracht.
Wann liegt nun eine Tat sehr lange zurück?
21 Monate zu lange:
Der Bundesgerichtshof sieht jedenfalls in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 nach 1 Jahr und 9 Monaten zwischen Tat und Urteil keinen Raum mehr für ein Fahrverbot.
Er hat ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
Kein Zweifel kann nach dem OLG Hamm bestehen, wenn die Tat länger als 2 Jahre und 3 Monate (OLG Hamm, 4 Ss 54/05)bzw. 2 Jahre und 6 Monate (2 Ss 224/07) zurückliegt.
Ausnahme:
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Zeitablauf zwischen der Tat und der Verhängung des Fahrverbotes dem Angeklagten angelastet werden kann.
Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten nicht als unlauter anzusehen.
Dr. Marc Herzog
Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim
www.drherzog.de
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http://www.drherzog.de/rakuepn
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsgebiete:
Bußgeldrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht,
Schlagwörter:
Führerschein, Rechtsanwalt, Rosenheim, Verkehr,
Montag, 10. Januar 2011
Geschichten aus dem Landgericht
Samstag, 8. Januar 2011
Künftig keine Zweiklassen-Anwälte mehr: absoluter Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen für alle Rechtsanwälte
Gesetzesänderung zum 01.02.2011:
Absoluter Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen gilt nun für alle Rechtsanwälte
Am 27. Dezember 2010 ist das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2261) verkündet worden. Das Gesetz tritt am 01.02.2011 in Kraft. Es ändert § 160a StPO. Der absolute Schutz vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen wird künftig auf alle Rechtsanwälte erstreckt. Damit wird auch eine Forderung des DeutschenAnwaltVereins umgesetzt, der die unnatürliche Aufspaltung der Anwaltschaft in Strafverteidiger und übrige Anwälte stets vehement abgelehnt hat. Für den präventiven Bereich bleibt der Bundesgesetzgeber weiterhin gefordert, eine entsprechende Änderung in § 20u BKA-Gesetz sowie die Landesgesetzgeber in ihren jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetzen vorzunehmen.
Auch wir meinen:
Der Anwalt ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Die freie, ungehinderte Kommunikation der Mandanten mit Anwälten, gleich ob Strafverteidiger oder nicht, muss in allen Bereichen vor staatlicher Ausforschung geschützt werden.
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http://www.drherzog.de/ra45vmg
Geschrieben von:
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Rechtsgebiete:
Rechtspolitik,
Schlagwörter:
Anwalt, Rechtsanwalt, Rosenheim,