Dienstag, 25. Januar 2011

Passend zum Wintereinbruch: Gebäudeeigentümer muß parkende Autos am Gebäude vor Dachlawinen schützen

Auch das eher im Norden gelegene Landgericht LG Detmold, sieht in seinem Urteil vom 15.12.2010 - 10 S 121/10 eine Sicherungspflicht eines Eigentümers gegen Dachlawinen: Ein Gebäudeeigentümer ist zur Sicherung der auf den mitvermieteten PKW-Stellplätzen abgestellten Fahrzeuge vor Dachlawinen verpflichtet. Gerade bei speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze besteht eine besondere Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers. In deren Rahmen besteht die Pflicht, bei entsprechenden Witterungsbedingungen Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge vor Dachlawinen zu treffen. Derartige Maßnahmen können die Sperrung der Parkplätze oder das Aufstellen von Warnhinweisen umfassen.


Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/raut79x

Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier

Rechtsgebiete:
Schadensersatzrecht, Zivilrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Rosenheim,

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