Sonntag, 30. Januar 2011

Mehr Verbraucherschutz: Gesetz über Teilzeit-Wohnrechtsverträge (Timesharing) verkündet

Gesetz über Teilzeit-Wohnrechtsverträge (Timesharing) verkündet Das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge wurde im BGBl. I 2011, 34 ff. vom 24. Januar 2011 Nr . 2 verkündet. Es tritt am 23. Februar 2011 in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2008/122/EG in deutsches Recht umgesetzt. Zu diesem Zweck werden in erster Linie die §§ 481 bis 486 BGB neu gefasst. Damit werden nunmehr neue, bislang nicht geregelte Urlaubsprodukte oder solche, bei denen der Verbraucherschutz bislang unterlaufen wurde, erfasst. Künftig sollen die verbraucherschützenden Vorschriften bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bisher eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt wird. Neu erfasst werden zudem Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Unterkünften wie Hausbooten oder Wohnmobilen, Vermittlungsverträge sowie Mitgliedschaften in Tauschsystemen über Teilzeit-Wohnrechteverträge und sogenannte langfristige Urlaubsprodukte, bei denen es um Preisnachlässe oder ande-re Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft für die Dauer von mehr als einem Jahr geht (z.B. Mitgliedschaft in sogenannten Reise-Rabatt-Clubs). Verbraucher erhalten künftig bei all diesen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Den Unternehmer treffen verstärkte Informationspflichten.


Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/rabmz8p

Geschrieben von:
Rechtsanwältin Maria Obermeier

Rechtsgebiete:
Rechtspolitik, Zivilrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, Rosenheim,

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