Samstag, 29. Januar 2011

Wertgrenze für Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei 750 ?

Wertgrenze für Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei 750 € Die Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist im Hinblick auf die Wertgrenze rechtmäßig, wenn der Verurteilte an den betroffenen Fahrzeugen einen jeweiligen Schaden in Höhe von 800 € und mehr verursacht hat. Eine Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert reicht zur Tatbestandserfüllung nur aus, wenn auch der konkret drohende Schaden bedeutenden Umfangs war. Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert liegt bei 750 €. BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 4 StR 245/10


Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/ramrqgr

Geschrieben von:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog

Rechtsgebiete:
Straßenverkehrsrecht, Strafrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rechtsanwalt, Rosenheim, Verkehr,

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