Dienstag, 25. Januar 2011

Strafrecht: Vorsicht bei schnellen Angeboten Angebot Geld für Sex ist Beleidigung

Das Angebot \"Geld für Sex\" erfüllt nach der Auffassung des OLG Oldenburg in der Entscheidung vom 06.01.2011 - 1 Ss 204/10 den Straftatbestand der Beleidigung. Wer einem anderen für die Vornahme sexueller Dienste Geld anbietet, macht sich wegen Beleidigung strafbar.


Link zum Originalbeitrag:
http://www.drherzog.de/ra3o30w

Geschrieben von:
Rechtsanwalt Peter Dürr

Rechtsgebiete:
Strafrecht,

Schlagwörter:
Anwalt, Recht, Rosenheim,

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